Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya (Wirkstoff Thiacloprid)
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 3. August 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya (Zulassungsnummer 005918-00/00). Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
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Hintergrund: Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Thiacloprid als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 wurden Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und den Aufbrauch festgesetzt.
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