Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
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- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Amistar Gold (Wirkstoffe: Difenoconazol + Azoxystrobin) zur Bekämpfung der Späten Zuckerrübenfäule (Rhizoctonia solani) in Zuckerrübe ab dem 01. Mai bis 28. August 2020 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf mit 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung ab Schließen des Bestandes bis Bestandesschluss (BBCH 31 - 39). Wartezeit: 35 Tage.
- Für Korit 420 FS (Wirkstoff: Ziram) wurde die Zulassung für die Aussaat des im Rahmen der Notfallzulassung für Korit 420 FS gebeizten Mais-Saatgutes für die Zeit vom 13. April bis zum 10. August 2020 für 120 Tage erteilt. Das zur Verhinderung von Fraß durch Fasan, Rabenkrähe und Taube gebeizte Saatgut darf mit maximal 2 Saatguteinheiten/ha (1 Saatguteinheit entspricht 50.000 Korn) zur Aussaat kommen. Bei der Aussaat ist mindestens ein Abstand von 5,0 m zwischen der letzten Pflanzreihe und Oberflächengewässern einzuhalten. Verschüttetes Saatgut muss sofort zusammengekehrt und entfernt werden. Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb ist dafür zu sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare ist die Dosiereinrichtung rechtzeitig abzuschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden. Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5,0 m/s. Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) aufgeführt ist. Auf derselben Fläche in den folgenden zwei Kalenderjahren keine Ausbringung von mit dem Wirkstoff Ziram behandeltem Saatgut.
- Die Mittel Quickdown und Shark können jetzt zur Abtötung von Stockaustrieben in allen Sorten von Weinreben (Kelter- und Tafeltraube, ausgenommen Junganlagen bis zum 4. Standjahr) ab drei Laubblätter bis Beginn Blüte (zehn Prozent der Blütenkäppchen abgeworfen) bis zu einer Länge der Stockaustriebe von 15 cm vom 9. April bis zum 6. August 2020 für 120 Tage zur Anwendung kommen:
- Quickdown (Wirkstoff: Pyraflufen) wird mit 0,4 l/ha im Mischung mit 1 l Toil/ha in 200 bis 500 Liter Wasser/ha als Stamm-/Reihenbehandlung mit Abdrift mindernden Düsen oder Spritzschirm gespritzt. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen zulässig. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 Prozent - 10 m, 75 Prozent - 10 m, 90 Prozent - 5 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
- Shark (Wirkstoff: Carfentrazone) kann mit 0,5 l/ha in 200 bis 500 Liter Wasser/ha als Stamm- /Reihenbehandlung mit Abdrift mindernden Düsen oder Spritzschirm gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen zulässig. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 Prozent - 10 m, 75 Prozent - 5 m, 90 Prozent - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
- Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung für den ökologischen Anbau für die Zeit vom 15. April bis zum 12. August 2020 erteilt. Spruzit Neu kann gegen Blattläuse in Himbeere im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 10 l/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen. Wartezeit: 3 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät (90 Prozent) erfolgen. Zudem ist folgender Mindestabstand einzuhalten: 20 m.
- Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) ist gegen den Gemeinen Birnblattsauger in Birne vom 20. April bis zum 17. August 2020 für 120 Tage zugelassen. Vertimec Pro kann ab Blühende (BBCH 69 - 71) nach Warndienstaufruf mit 0,375 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha, maximal 2 m Kronenhöhe) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: 28 Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 Prozent - 20 m, 95 Prozent - 15 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über zwei Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 5,0 m vorhanden sein (NW705). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
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