Neues zu glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln
- Veröffentlicht am

Die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat wurde im Dezember 2017 von der Europäischen Kommission um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022 erneuert.
Mitgliedstaaten entscheiden über Zulassung
Ab dem Zeitpunkt der erneuten Wirkstoffgenehmigung haben die EU-Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, über die Erneuerung der bestehenden Zulassungen der Pflanzenschutzmittel zu entscheiden.
Können die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und hat der Antragsteller dies nicht zu verantworten, müssen die bestehenden Zulassungen von Amts wegen verlängert werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verlängert daher die Zulassungen der glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.