Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Europäischer Gerichtshof hat geurteilt

Neue Züchtungsmethoden zählen jetzt doch als Gentechnik

Der Europäische Gerichtshof urteilte Ende Juli, dass Organismen, die nach der Definition der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/ EG durch klassische Mutagenese oder mittels neuer Züchtungstechniken erzeugt wurden, gentechnisch veränderte Organismen (GVO oder GMO) sind.

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Die mit neuen Züchtungstechniken erzeugten Organismen fallen außerdem nicht unter die Mutagenese-Ausnahmeregelung, die nur für bisher angewendete Züchtungsverfahren mittels ionisierender Bestrahlung oder chemikalischer Behandlung von Pflanzen beziehungsweise Samen gilt.

Fachpolitiker und -experten haben das Urteil erwartet, um weitere Schritte festlegen zu können. Nun soll nach Aussage der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgfältig ausgewertet werden. Oberste Maxime habe dabei der gesundheitliche Verbraucherschutz.

Vielerorts werden neue Züchtungstechnologien bereits angewandt. „Dies dürfte zur Folge haben, dass Pflanzen und daraus gewonnene Erzeugnisse in bestimmten Ländern außerhalb der EU dereguliert sind, in der EU jedoch eine Zulassung nach dem Gentechnikrecht benötigen“, so Bundesministerin Klöckner.

Das Gericht urteilte zudem, dass die Mitgliedstaaten Nutzpflanzen und andere Organismen regulieren dürfen, die mit Hilfe klassischer Mutagenese entwickelt wurden und die keine GVO sind. Dies gilt allerdings nur, wenn die Regeln des EU-Binnenmarktes beachtet werden.