Im Notfall fürs Saatgut zugelassen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Rovral Aquaflo (Wirkstoff: Iprodion) die Zulassung zur Saatgutbehandlung für die Zeit vom 05. März bis zum 05. Juni 2018 in den folgenden Anwendungsgebieten erteilt:
Gegen Phoma , Alternaria und Stemphylium in Feldsalat, Gemüsefenchel, Kohlgemüse, Möhre, Porree, Radieschen, Rettich, Knollensellerie, Bleichsellerie, Spinat, Schnittmangold, Stielmangold und Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) im Freiland und Gewächshaus.
Aufgrund dieser Zulassung für Notfallsituationen darf trotz des Widerrufes von Iprodion in Deutschland entsprechend behandeltes Gemüsesaatgut bis zum 5. Juni 2018 in Verkehr gebracht und noch ausgesät werden.
Nach dem 5. Juni 2018 werden eventuelle Saatgut-Reste entsorgungspflichtig!
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