Proman nach Artikel 53 in Feldsalat zugelassen
Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter wurde das Mittel Proman für 120 Tage vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel darf ab dem 20.Februar bis zum 19. Juni 2018 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.
Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.
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