Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Limits für Rückstände greifen

Ab dem 1. Januar 2018 gelten die Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Grünkohl auch für Rettich- und Radieschenblätter, da diese verzehrt werden können.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Bisher liegen keine Rückstandsdaten für diese Blätter vor. Bei der Anwendung der für Rettich und Radieschen zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist nicht sicher, dass die RHGs für die Blätter eingehalten werden.

Die Vermarktung von Rettich und Radieschen mit Blättern ist jetzt nur noch möglich, wenn eine Rückstandsanalyse der Blätter vor der Vermarktung ergeben hat, dass die RHGs eingehalten sind. In allen anderen Fällen empfiehlt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Rettiche und Radieschen vorerst ohne Blätter zu vermarkten.

Das BVL wird die Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung in Rettich und Radieschen zugelassen sind, überprüfen und dann durch entsprechende Auflagen die Verwertung der Blätter ausschließen, wo es notwendig ist.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren