Limits für Rückstände greifen
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Bisher liegen keine Rückstandsdaten für diese Blätter vor. Bei der Anwendung der für Rettich und Radieschen zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist nicht sicher, dass die RHGs für die Blätter eingehalten werden.
Die Vermarktung von Rettich und Radieschen mit Blättern ist jetzt nur noch möglich, wenn eine Rückstandsanalyse der Blätter vor der Vermarktung ergeben hat, dass die RHGs eingehalten sind. In allen anderen Fällen empfiehlt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Rettiche und Radieschen vorerst ohne Blätter zu vermarkten.
Das BVL wird die Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung in Rettich und Radieschen zugelassen sind, überprüfen und dann durch entsprechende Auflagen die Verwertung der Blätter ausschließen, wo es notwendig ist.
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