Hofabgabeklausel 2016
Neu: Ehegatten eigenständig
Die Novellierung der Hofabgabeklausel durch den Deutschen Bundestag ab 1. Januar 2016 ist beschlossene Sache.
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Neu ist, dass die Rentenansprüche des Ehepartners auch dann erhalten bleiben, wenn der Hof über das 65. Lebensjahr hinaus weitergeführt wird. Damit werden die Rentenrechte vor allem der Frauen gestärkt. Gegner der Novellierung führten bei der Debatte an, dass man damit der Überalterung weiteren Vorschub leiste. Wirtschaftlich intakte Unternehmen, da waren sich allerdings die Experten einig, werden in der Regel früher an den Nachfolger übergeben oder in verschiedenen Gesellschaftsformen geführt.
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