Recht
Pkw-Betriebsausgaben im Steuerrecht
Ein Unternehmer als Eigentümer eines Fahrzeugs kann grundsätzlich sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben bei seiner Steuererklärung absetzen.
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Die zusätzliche Nutzung des Wagens durch die Ehefrau löst bei ihm keine Einkommensteuer aus, weil diese Nutzung bereits mit dem Pauschalansatz im Rahmen der 1-Prozent- Regelung abgegolten ist. Im Gegenzug kann die Ehefrau für ihre Pkw-Nutzung keine eigenen Betriebsausgaben geltend machen. Bundesfinanzhof, Az.: X R 24/12
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