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EU-weit

Filderkraut/ Filderspitzkraut geschützt

Filderkraut ist ab sofort auf Grund seiner Qualität, seiner langen Tradition und des damit verbundenen besonderen Ansehens europaweit mit verbindlichen Vorgaben für die Herstellung der Produkte als regionale Spezialität geschützt.
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Die EU-Kommission hat am 24. Oktober 2012 im europäischen Amtsblatt den Eintrag von Filderkraut/ Filderspitzkraut in das Register der EU für geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) veröffentlicht.