EU-Bio-Logo
Abdruck seit 1. Juli 2012 Pflicht
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist muss nach Mitteilung der Europäischen Kommission das seit 2010 in Europa etablierte Bio-Logo seit dem 1. Juli 2012 verbindlich auf allen vorverpackten und in der EU erzeugten Bio-Produkten abgedruckt sein.
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Mit einem stilisierten Blatt aus Sternen auf grünem oder grauem Grund als Logo soll gewährleistet werden, dass Verbraucher europaweit Bio- Produkte auf den ersten Blick erkennen können. Zusätzlich können Hersteller Bio-Erzeugnisse weiter mit dem anerkannten deutschen Bio-Siegel und privatwirtschaftlichen Label, zum Beispiel denen deutscher Bio-Anbauverbände kennzeichnen. Die Kennzeichnung unverpackter und aus Drittländern importierte Bio-Produkte bleibt freiwillig.
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