Beschäftigungsdauer verlängert
Saison-Arbeitskräfte dürfen sechs Monate beschäftigt werden
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Am 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat auf seiner Sitzung die Änderung der Beschäftigungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ohne Änderungen zugestimmt. Danach können seit dem 1. Januar 2009 osteuropäische Saison-Arbeitskräfte für insgesamt bis zu sechs Monate im Jahr (bisher vier Monate) beschäftigt werden. Das Regelungswerk ist in Paragraph 18 der Beschäftigungsverordnung festgeschrieben. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll damit vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl der ausländischen Saison-Arbeitskräfte die Verlängerung der Beschäftigungsdauer der Einzel-Saison-Arbeitskraft mit dazu beitragen, dass den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus für die Einbringung der Ernten...
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