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Interview mit Polizeidirektor Joachim Schneider

Mit Maß und Recht

Ob Gemüse auf dem Feld oder der Schlepper in der Scheune – Diebe machen auch vor landwirtschaftlichen Betrieben nicht Halt. Doch was tun, wenn ich den Dieb erwische? Und wie kann ich es verhindern, dass mein Gemüse und meine Maschinen lange Beine bekommen? Polizeidirektor Joachim Schneider hat uns im Gespräch erzählt, wie man sich in solchen Situationen verhält und welche Rechte Betriebe überhaupt haben. Wertvolle Tipps zum Schutz des eigenen Betriebsgeländes finden Sie zudem auf Seite 43 im Kastenelement.

Veröffentlicht am
Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des BundesPolizeiliche Kriminalprävention
»Gemüse«: Dass Spaziergänger sich gerne mal an Obst- und Gemüsekulturen auf dem Feld bedienen, ist keine Seltenheit. Ist das denn schon als Diebstahl zu betrachten und was kann ich als Betriebsinhaber tun, wenn ich die „Täter“ auf frischer Tat ertappe? Joachim Schneider: In der Tat handelt es sich dabei um Diebstahl. Jeder, der Zeuge einer Straftat ist, hat aufgrund des Jedermannsrechts das Recht, den Täter oder die Täterin festzuhalten. Achten Sie dabei aber stets darauf, mit Augenmaß zu handeln und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Denn schnell kann so etwas zu einer Eskalation führen und steht am Ende nicht im Verhältnis zur Schwere des Delikts. Dokumentieren Sie zuerst die Tat, beispielsweise mit Fotos oder einem Video, und...
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