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Verbände

Gesetzesentwurf kritisiert – Ausnahmeregelungen erreicht

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte kurzfristig den Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zur Verbändeanhörung Anfang Februar freigegeben. Der Entwurf wurde mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) abgestimmt. Die kurze Frist von nur drei Tagen für eine Stellungnahme der betroffenen Verbände ergab sich aus dem Wunsch des BMEL, diese Verordnung zusammen mit dem Insektenschutzgesetz dem Bundeskabinett zur Beratung vorzulegen.

 

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Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird nur von sachkundigem Personal und mit entsprechender Technik durchgeführt.
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird nur von sachkundigem Personal und mit entsprechender Technik durchgeführt. BfG
Nichtsdestotrotz brachten sich die Bundesfachgruppe Gemüsebau und der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) bei der Stellungnahme über die Trägerverbände ein. Kritisiert wurden mehrere Passagen, da mit dem Verordnungsentwurf pauschal die Verwendung jeglicher Herbizide und bienengefährlicher Insektizide verboten werden sollte. Pauschale Verbote abgelehnt Dies lehnten die Verbändevertreter ab. Sinnvoller und zielführender als pauschale Regelungen seien standortangepasste Maßnahmen. Für den Gemüsebau mit seinen vielfältigen Kulturen kommt dem Pflanzenschutz eine besondere Bedeutung zu, denn Kulturen mit geringfügigem Anbauumfang weisen eine besondere Betroffenheit auf, weil für den Schutz der Kulturen nicht ausreichend Pflanzenschutzmittel...
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