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Wildsammlung und Artenschutz bei Arznei- und Gewürzpflanzen

Wild und geschützt

Wer (pflanzliche) Arzneimittel herstellt, ist auf Wildsammlungen angewiesen. Sie unterliegen allerdings dem Naturund Artenschutz und sind deshalb nur unter strengsten Regeln durchführbar. Ein Herausforderung für die Branche.

Veröffentlicht am
Wer Wildpflanzen sammeln will, muss sich zuvor über den Schutzstatus der jeweiligen Pflanze informieren.
Wer Wildpflanzen sammeln will, muss sich zuvor über den Schutzstatus der jeweiligen Pflanze informieren.Markus Bechtle – stock.adobe.com
Der Artenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzes und dient dem Erhalt der wild vorkommenden Arten. Im Zuge des Naturschutzes werden die Arten nach verschiedenen Faktoren in Gefährdungskategorien eingeteilt. Anhand dieser Gefährdungskategorien wird sowohl die private als auch die kommerzielle Nutzung auf ein nachhaltiges Maß eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund fand ein Workshop zum Thema „Wildsammlung und Artenschutz bei Arznei- und Gewürzpflanzen“ im Rahmen der 8. Tagung für Arznei- und Gewürzpflanzenforschung 2018 in Bonn statt. Peter Riedl (Salus-Haus GmbH & Co. KG) und Dr. Uwe Schippmann (BfN) berichteten über den Artenschutz auf nationaler und internationaler Ebene. Zusätzlich referierten aus der Hochschule Rottenburg...
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