12. Produkttag Spargel der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Weichering
Drum prüfe, wer mit Bargeld kassiert
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (KassenG), vom 22. Dezember 2016, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 verschärft. Die sich daraus ergebende lästige Bonpflicht ist in aller Munde. Doch was genau müssen nun Gemüsebaubetriebe beachten?
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Maria Haas, bbv-Beratungsdienst, Neuburg/ Donau, klärte am 12. Produkttag Spargel der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Mitte Februar in Weichering darüber auf. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 26. September 2017 bestimmt, dass computergesteuerte Kassensysteme und elektronische Registrierkassen ein zertifiziertes Sicherheitsmodul beinhalten müssen. Waren- und Dienstleistungsautomaten fallen wie Milch- oder Eierautomaten nicht unter die KassenSichV. Verschärfte Sicherheit Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO für ECR/PC-Kassen unterliegt der Ermessensentscheidung des Finanzamtes und dieses kann auch davon befreien. Seit 1. Januar 2020 gelten für die Sicherheitsmodule verschärfte Anforderungen....
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