Unrealistisch und überfordernd für die Betriebe
Insgesamt 35.865 Unterschriften sind in den vergangenen Wochen und Monaten für das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg zusammengekommen. Die Landesregierung hat nun den Weg freigemacht und den Trägern des Volksbegehrens am 14. August die Genehmigung des Antrages erteilt. Der Startschuss für das erste landesweite Volksbehren fiel am 24. September.
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Ab 18. Oktober liegen in allen Rathäusern des Landes Eintragungslisten aus, in die sich die Bürger eintragen können. Mit dem Start des Volksbehrens haben die Träger, bestehend aus proBiene, den Landesverbänden von BUND, NABU, Demeter, Naturland, Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft und ÖDP sowie Slow Food Deutschland, Fridays for Future, der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch- Hall, Bodan, Naturata, Waschbär und GLS-Bank ein halbes Jahr Zeit, ausreichend Unterschriften zu sammeln. Es werden circa 770.000 Unterschriften (10 % der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg) benötigt, um den nächsten Schritt des Volksbegehrens zu erreichen. Kommen 770.000 Unterschriften zusammen, wird im Landtag über der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens entschieden. Der Entwurf enthält eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln um 50% bis 2025, einen Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50% Flächenanteil bis 2035 sowie ein Pflanzenschutzmittelverbot in Naturschutzgebieten. Sollte der Landtag den Gesetzesentwurf nicht annehmen, kommt es zum Volksentscheid.
Das Ende zahlreicher Betriebe
Anfang September veröffentlichte der Gartenbauverband Baden- Württemberg-Hessen e.V. (GVBWH) seine Stellungnahme zum Volksbegehren. Der Verband wertet die Ziele des Volksbegehrens als grundsätzlich sinnvoll und wertvoll. Jedoch seien die Wege zu Erreichung dieser Ziele in wichtigen Punkten eine Überforderung für die gärtnerischen Betriebe im Land. Deshalb kann er das Volksbegehren in der vorgeschlagenen Form nicht unterstützen. Die Gesetzesvorlage würde neben den konventionellen Betrieben selbst den ökologischen Betrieben eine Fortsetzung der Produktion unmöglich machen. Dies würde zwangsläufig zu Betriebsaufgaben führen. Kritisch sieht der Verband die geforderte Halbierung der Pflanzenschutzmittel, die nicht nur den chemischen Pflanzenschutz beinhaltet, sondern auch die von Biobetrieben verwendeten Biozide. Ein gänzliches Verbot des Mitteleinsatzes in Landschaftsschutzgebieten würde die landwirtschaftliche Produktion zudem unmöglich machen.
Für ebenfalls nicht möglich hält der GVBWH die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Produktionsflächen von derzeit 14 % auf 50 % innerhalb von 15 Jahren. Der Markt dazu sei nicht da, der Kunde sei nicht bereit, biologisch erzeugtes Obst und Gemüse in diesen Mengen zu kaufen. Laut dem Verband würde auch diese Forderung zu einer zwangsläufigen Beendigung der regionalen Produktion beitragen.
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