Wird extreme Witterung zur Normalität?
Tomaten entfalten im Sommer ihr volles Aroma. Deshalb stehen sie um diese Jahreszeit bei uns zu Hause täglich auf dem Speiseplan. Sie lieben Sonne und Wärme – daran hatten sie 2018 keinen Mangel.
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Anders sah es mit dem Wasser aus. Pro Tomatenpflanze im Garten oder im extensiven Anbau kann man von täglich zwei Litern ausgehen. Aber das fiel für die Tomaten und anderes Gemüse in diesem Jahr an den meisten Orten nur selten vom Himmel. Auf den Feldern waren die Bauern und ihre Helfer oft Tag und Nacht unterwegs, um Beregnungsrohre von einem Feld zum anderen zu befördern. Wenn sie überhaupt Zugang zu Wasser für eine Bewässerung haben. Bewässern sicherte zwar die Ernte, kostete aber auch richtig viel Geld. Aber Bauern und Bevölkerung müssen sich wohl darauf einstellen, dass dieses Extremjahr nicht die Ausnahme bleibt. Klimaforscher sprechen von „Blockade-Wetter“ – der Begriff ging dieser Tage durch die Medien und bedeutet, dass die oberen Luftströme derart beeinflusst werden, dass die Wetterlagen (mal ist es Hitze, mal ausgiebiger Regen) über längere Zeit an einer Stelle verharren. Was dies für den Gemüsebau bedeuten kann und wie sich Gemüsebauer darauf vorbereiten können, darüber schreibt Professor Dr. Jana Zinkernagel, Leiterin des Instituts für Gemüsebau an der Hochschule Geisenheim, in ihrem Kommentar.
Um neue Sorten geht es in einigen Beiträgen in dieser Ausgabe und vor allem auch auf Feldtagen und Sortenschauen im September. Das Karussell dreht sich weiter, wenn auch in Europa vielleicht nicht so schnell – nach dem Urteil, dass die mit modernen Züchtungstechniken gezüchteten Sorten nun mit der Gentechnik gleichgestellt werden. Aber auch bei der Züchtung muss es darum gehen, das Selektionskriterium Hitze- und Trockenheitstoleranz in der Bedeutung hochzuhieven.
Wegweisend ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende Mai, die erst kürzlich veröffentlicht wurde. Lange hatten alle landwirtschaftlichen Verbände die mit der seit 1957 geltenden Hofabgabeklausel verbundenen Ungerechtigkeiten hinsichtlich der Alterssicherung moniert. Jetzt ist es endlich möglich, dass ein Landwirt eine Altersrente auch dann erhalten kann, wenn er den Hof nicht abgibt. Die Hofabgabeverpflichtung greife in unzumutbarer Weise in die Eigentumsfreiheit ein. Auf der „Recht“-Seite lesen Sie mehr dazu.
Ihre Doris Ganninger-Hauck
Leitende Redakteurin der Zeitschrift »Gemüse«
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