Wichtige Änderungen: Welcher Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2018?
Neues zu Mindestlohn und Meldeverfahren
Mitarbeiter sind wichtig für Gemüsebaubetriebe. Für ihre Tätigkeiten erhalten sie rechtmäßigen Lohn. Damit die nächsten Lohnabrechnungen und Meldeverfahren wie am Schnürchen laufen, sei diese Pflichtlektüre empfohlen!
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Immer wieder wird die Frage gestellt, was sich bei der Beschäftigung von Saison- Arbeitskräften zum 1. Januar 2018 ändert. Im Fokus der Fragen steht dabei meist die Frage nach dem Mindestlohn. Der Mindestentgelt-Tarifvertrag ist gültig bis zum Jahresende 2017 Bis zum 31. Dezember 2017 gilt der Mindestentgelt- Tarifvertrag für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau. Dieser ist allgemeinverbindlich und regelt abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn, dass ab dem 1. November 2017 ein Mindestlohn von 9,10 Euro pro Stunde zu zahlen ist. Da dieser Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, muss er von allen Betrieben angewandt werden, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Vereinfacht gesagt, gilt dieser Tarifvertrag für...
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