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Zusätzliche Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH )

„Secondary Standards“ – Herausforderung und Risiko für die Praxis

Seit rund zehn Jahren gibt es neben den ohnehin hohen gesetzlichen Anforderungen zu den zulässigen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, weitere Begrenzungen von Seiten der Ketten des Lebensmitteleinzelhandels (LEH). Was bedeuten diese sogenannten „Secondary Standards“ für die Gemüsebaupraxis? Sind sie sinnvoll und dauerhaft einhaltbar? Welche Risiken können daraus entstehen?

Veröffentlicht am
Vom Anbau auf dem Feld bis zur Ernte: Gemüsearten gesund zu halten, ist in der Praxis ein langer Weg. An der Ladentheke gibt es keinen Hinweis für den Verbraucher auf besonders rückstandsarme Produkte oder zusätzliche Standards im Handel.
Vom Anbau auf dem Feld bis zur Ernte: Gemüsearten gesund zu halten, ist in der Praxis ein langer Weg. An der Ladentheke gibt es keinen Hinweis für den Verbraucher auf besonders rückstandsarme Produkte oder zusätzliche Standards im Handel.
Obst und Gemüse passieren strengere Auflagen und sind stärker kontrolliert, bevor sie in den Handel kommen, als die meisten anderen Erzeugnisse. Besonders die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) unterliegen strengen Gesetzen und Kontrollen. Dass unsere Lebensmittel aus pflanzlicher Produktion als „sicher“ gelten, dafür sind innerhalb der Europäischen Union (EU) nationale und EU-weite Regularien verantwortlich. Die Pflanzenschutzmittel-Zulassung Die Zulässigkeit eines Pflanzenschutzmittel- Wirkstoffs wird EU-weit geregelt, genauso wie dessen zulässige Höchstgehalte in den einzelnen pflanzlichen Erzeugnissen. Beides regelt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit „EFSA“ (European Food Safety...
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