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Rechtliche Grundlagen der Bewässerung

Bewässern genehmigt?

Ohne Wasser ist Gemüseproduktion nicht möglich, bei Wassermangel entstehen Ertragseinbußen. Mit der Klimaerwärmung wird Bewässerung vor allem in niederschlagsarmen Gebieten immer bedeutender. Deshalb war sie ein zentrales Thema am Öko-Gemüsebautag in Bamberg.

Veröffentlicht am
Rechtliche Grundlagen der Bewässerung beleuchtete Stefan Kirchner, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Gartenbauzentrum Bayern Nord, Kitzingen. Die Nutzung größerer Mengen Grund- oder Oberflächenwasser muss genehmigt werden. Für die Entnahme von Beregnungswasser aus Brunnen oder aus Bächen, Flüssen, Seen (Oberflächenwasser), gilt das gleiche Rechtsverfahren. Kirchner stellt inzwischen eine immer restriktivere Handhabung der Genehmigung durch die Behörden fest. Nichtsdestotrotz ist die Genehmigung notwendig. Sie bietet einmal den Betrieben Rechts- und damit auch Planungssicherheit. Und sie ist Voraussetzung für die Flächenförderung (Cross-Compliance-Kontrolle). Da es zumindest in Bayern kein behördliches...
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