Gänseblümchen zum neuen Jahr
Kennen Sie das Blütenblätterzupfen „Er liebt mich, er liebt mich nicht“? NHV Theophrastus, der Verein zur Förderung der naturgemäßen Heilweise nach Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus, hat das Gänseblümchen (Bellis perennis) zur Heilpflanze des Jahres 2017 gekürt, dessen Petalen beim Zupfen als „Vorhersagemedium“ genutzt werden.
- Veröffentlicht am
Seit ein paar Tagen schreiben wir das Jahr 2017. Vieles, was im Gemüsebau passiert, scheint wie oben mehr oder weniger „ausgezupft zu werden“: Kommt die Düngeverordnung bald, dauert es noch? Wird die Pflanzenschutzmittelprüfung gemäß der EU-Richtlinien entschleunigt, sodass Zulassungsbescheinigungen nicht durchschnittlich 750 Tage (das sind mehr als zwei Jahre) dauern, sondern fristgerecht nach 120 Tagen vorliegen? Zwei Beispiele von vielen Gemengelagen, die dringend entschieden werden müssen, weil die Betriebe gute Rahmenbedingungen brauchen, um weiterhin erfolgreich zu sein!
Das Jahr 2017 hat noch etwas Besonderes, über das sich nicht nur Protestanten freuen dürfen: Anlässlich des 500. Jahrestags der Reformation wurde der 31. Oktober 2017 in allen deutschen Bundesländern einmalig für 2017 zum Feiertag erklärt. In Bundesländern mit dem gesetzlichen Feiertag Allerheiligen (1. November) liegen dann sogar zwei arbeitsfreie Tage hintereinander! Man darf gespannt sein, wie eine Sonderregelung für Ladenöffnungszeiten „ausgezupft“ werden wird!
Der Chemnitzer Verein ließ bei der Wahl des Gänseblümchens zur Heilpflanze des Jahres gleichzeitig wissen, dass über Heilwirkungen dieser heimischen Pflanzenart wenig bekannt ist. Nun gut, als wohlschmeckende Ergänzung zu frischen Blattsalaten finden wir sie gelegentlich auf den Tellern fortschrittlicher Köche!
Wünschen wir uns alle zum Jahresbeginn den Fortschritt, dass die Rahmenbedingungen für die Gemüseproduktion auf positiv stehen und Gemüsebau weiterhin Spaß macht sowie Erfolg bringt!
Ihre Elke Hormes
Chefredakteurin der Zeitschrift »Gemüse«
ehormes@gemuese-online.de