Aktuelle Urteile
erläutert von Rechtsanwalt Reinhard Hahn
- Veröffentlicht am
Kein Betriebskostenabzug für Dienstwagen
(jlp). Ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für seine zusätzliche selbstständige Tätigkeit nutzen darf, ist nicht berechtigt, bei seiner Steuererklärung Betriebsausgaben für den Pkw in Abzug zu bringen, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Pkw getragen hat und wenn die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1-Prozent- Regelung versteuert ist. Der Abzug von Betriebsausgaben setzt stets voraus, dass beim Steuerpflichtigen selbst und nicht bei Dritten Aufwendungen entstanden sind. Dies ist hier nicht der Fall.
Bundesfinanzhof, Az.: III R 33/14
Unzulässiger Schufa-Hinweis
(jlp). Spricht ein Unternehmer gegenüber seinem Kunden wegen Zahlungsverzug eine Mahnung aus und verbindet er diese Mahnung mit der Androhung, die Daten des Schuldners an die Schufa zu übermitteln, so kann dieser Hinweis rechtswidrig sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Unternehmer den Hinweis unterlässt, dass schon ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern.
Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 157/13
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
(jlp). Eine umfangreiche Abmahntätigkeit, die sich derart verselbstständigt hat, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, kann rechtsmissbräuchlich sein. Dies ist dann der Fall, wenn nicht mehr die eigentliche Unternehmertätigkeit, sondern die Abmahnung von Mitbewerbern im Vordergrund steht. Ein aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist dann rechtsmissbräuchlich und als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidend ist das Kostenrisiko, das der Abmahnende eingeht. Stehen Abmahnkosten in Höhe von 42.000 Euro zu Buche, wie später auch Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 250.000 Euro, so steht dieses Kostenrisiko in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu der eigenen wirtschaftlichen Betätigung.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 U 105/15
Räum- und Streupflichten des Arbeitgebers
(jlp). Weist eine Gemeindesatzung dem Arbeitgeber als Grundstückseigentümer die allgemeine Verpflichtung zu, nachts gefallenen Schnee rund um das Firmengelände an Werktagen bis 7.00 Uhr zu beseitigen, kann sich daraus bereits nachts eine Räum- und Streupflicht ergeben, wenn wegen des festgelegten Arbeitsbeginns Fußgängerverkehr von Betriebsangehörigen zu erwarten ist.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 1479/14
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