Ahlemer Profi-Tag Gemüsebau
Organische Dünger im Dschungel der Gesetze
Gülle, Gärsubstrate und viele weitere organische Dünger sind im Gemüsebau einsetzbar. Doch ist dabei rechtlich eine ganze Reihe von Gesetzen zu beachten. Wer den Durchblick haben möchte, muss sich durch den dafür zuständigen Gesetzesdschungel kämpfen.
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Christine Lessmann, Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen (NRW), klärte auf dem Ahlemer Profi-Tag Gemüsebau über die wichtigsten Regelungen auf. Das Düngegesetz regelt in § 2 die Begriffsbestimmungen für Wirtschaftsdünger. Es sind tierische Ausscheidungen, die bei der Haltung von Tieren anfallen (Festmist, Gülle, Jauche), oder pflanzliche Stoffe, die im Rahmen der Erzeugung (zum Beispiel Putzabfall eines Kohlkopfes) anfallen. Auch Mischungen untereinander oder dieser Stoffe nach aerober sowie anaerober Behandlung zählen dazu. Gerade Gärreste gewinnen größere Bedeutung als Wirtschaftsdünger. Die Bioabfallverordnung verlangt sehr viele Angaben Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt den Einsatz von behandelten und unbehandelten...
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