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Ahlemer Profi-Tag Gemüsebau

Organische Dünger im Dschungel der Gesetze

Gülle, Gärsubstrate und viele weitere organische Dünger sind im Gemüsebau einsetzbar. Doch ist dabei rechtlich eine ganze Reihe von Gesetzen zu beachten. Wer den Durchblick haben möchte, muss sich durch den dafür zuständigen Gesetzesdschungel kämpfen.
Veröffentlicht am
Verordnung über Verordnung ist bei
organischer Düngung zu beachten.
Verordnung über Verordnung ist bei organischer Düngung zu beachten.
Christine Lessmann, Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen (NRW), klärte auf dem Ahlemer Profi-Tag Gemüsebau über die wichtigsten Regelungen auf. Das Düngegesetz regelt in § 2 die Begriffsbestimmungen für Wirtschaftsdünger. Es sind tierische Ausscheidungen, die bei der Haltung von Tieren anfallen (Festmist, Gülle, Jauche), oder pflanzliche Stoffe, die im Rahmen der Erzeugung (zum Beispiel Putzabfall eines Kohlkopfes) anfallen. Auch Mischungen untereinander oder dieser Stoffe nach aerober sowie anaerober Behandlung zählen dazu. Gerade Gärreste gewinnen größere Bedeutung als Wirtschaftsdünger. Die Bioabfallverordnung verlangt sehr viele Angaben Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt den Einsatz von behandelten und unbehandelten...
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