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Aufzeichnungspflicht ist eine Zumutung für Landwirte

Der Mindestlohn kostet Arbeitsplätze

Nachbesserungen bei den Vorschriften zur Umsetzung des Mindestlohnes fordert der neue Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Eberhard Hartelt, in einer Mitteilung dieses berufständischen Verbands.
Veröffentlicht am
Die mit der Umsetzung verbundenen Auflagen seien eine Zumutung für jeden landwirtschaftlichen Betrieb und in keiner Weise praxisgerecht, so Hartelt weiter. Grundsätzlich habe die Landwirtschaft mit der Umsetzung des Tarifvertrages und der damit verbundenen Allgemeinverbindlichkeitserklärung eine wichtige Erleichterung für die Betriebe bei der Einführung des Mindestlohnes erreichen können. Damit gilt seit dem 1. Januar 2015 ein tariflicher Mindestlohn in Höhe von 7,40 Euro. Ab 1. Januar 2016 gelten 8,00 Euro, ab 1. Januar 2017 dann 8,60 Euro. Und schließlich beträgt ab dem 1. November 2017 der tarifliche Mindestlohn 9,10 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt damit für die Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2018. Trotz des Tarifvertrages...
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