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Lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Neue Erbschaftsteuer bringt mehr Bürokratie- Aufwand mit sich

Land- und Forstwirte atmen auf, was ihr unternehmerisches Vermögen betrifft. Nach intensiver verfassungsrechtlicher Kontrolle kommt jedoch neuer bürokratischer Aufwand vor allem bei der Betriebsübergabe auf sie zu.
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Steuerbürger eine Übergangsfrist bis zum
30. Juni 2016 eingeräumt. Bis dahin muss
der Gesetzgeber die verfassungswidrigen
Normen beseitigt haben. Für Unternehmer
bleibt die Unsicherheit, bis zu welchem
Termin der Gesetzgeber die Neuregelungen
Steuerbürger eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt. Bis dahin muss der Gesetzgeber die verfassungswidrigen Normen beseitigt haben. Für Unternehmer bleibt die Unsicherheit, bis zu welchem Termin der Gesetzgeber die Neuregelungen
Am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Paragraphen §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) teilweise verfassungswidrig sind. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss aber bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat besonders bemängelt, dass die Privilegierung betrieblichen Vermögens unverhältnismäßig ist, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgeht ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls wurden als unverhältnismäßig die Freistellung von Betrieben mit bis zu zwanzig Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen...
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