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Editorial

Mindestlohn – ein Arbeitsvernichter und ein Verderber von Arbeitsmoral?

Ab Januar 2015 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ in Kraft. Zum Redaktionsschluss stand die rechtlich notwendige Veröffentlichung des Mindestlohngesetzes im Bundesanzeiger noch aus. Über Details können wir Sie in einem grundlegenden Beitrag deshalb leider erst voraussichtlich im Februar 2015 informieren.
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Menschen sind unterschiedlich. Die Einen sind leistungsbereiter als Andere. Das honorierten viele Gemüsebaubetriebe bereits seit Jahren und zahlten diesen Personen Stundenlöhne von zum Beispiel 10,00 €. Kommt der gesetzliche Mindestlohn von in der Übergangsphase 7,40 €, dann muss den Leistungsbereiteren schon mindestens ein Stundenlohn von 12,00 € gezahlt werden, wenn der Anreiz weiter bestehen bleiben soll. Der Mindestlohn reizt möglicherweise zu kontraproduktivem Verhalten. Beeinflussen gering motivierte Arbeitskräfte die Produktivität einer Gruppe negativ, dann kann der Mindestlohn als Verderber natürlicher Arbeitsmoral angesehen werden!

Mehr als 1.000 Leute stellte der Zoll für das Jahr 2015 bundesweit neu ein, die in den Betrieben die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und überdies auch des Arbeitszeitgesetzes kontrollieren sollen. Saison-Ak wollen über eine kurze Zeitspanne möglichst zehn sondergenehmigungspflichtige Stunden am Tag arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz verlangt aber, dass sie bis zum nächsten Tag elf Stunden Ruhezeit einhalten. Wollen Betriebsleiter alle Gesetze einhalten, müssen sie zwangsläufig mehrere „Mannschaften“ zur Verfügung haben, wenn morgens früh immer zur selben Zeit Erntekolonnen rausfahren sollen. Das Fazit könnte sein, dass die Arbeitskräfte gar nicht mehr kommen oder sich über geltendes Recht hinwegsetzen und die gewünschte Arbeitszeit in anderen Betrieben „voll“ machen. Dass sie genau das nicht tun, dafür ist wiederum der Erstarbeitgeber verantwortlich.

Der Mindestlohn ist ein Muss, die Nichteinhaltung eine Straftat! Es sollte genug Ansporn für alle deutschen Gemüseproduzenten sein, die Gesetzeslage und ihre Folgen zu beachten und nicht zu versuchen, sich mit Tricks aus der Affäre ziehen zu wollen, dass Skandale vermieden werden! Vorkommnisse dieser Art schlagen auf alle Anbauer zurück und leisten ausländischen Produzenten geradezu Vorschub!