Im Außenbereich Baugenehmigung auf der Basis der Privilegierung
Privilegiert ist beim Bauen nur, was im Antrag steht
Vorsicht, wenn Sie ein zur Kultur von Gemüse beantragtes Gewächshaus später zum Beispiel für die Bewirtung von Gästen nutzen wollen. Vorsicht, warum? Das lesen Sie hier.
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Die Infrastruktur soll in Dörfern und Städten gebündelt werden, um den Landschaftsund Agrarraum freizuhalten. Das ist das europäische Konzept der räumlichen Ordnung“. Daniel Ulrich, Leiter der Bauordnungsbehörde, Nürnberg, erläuterte am Knoblauchsländer Gemüsebautag die Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten für das Bauen im Außenbereich nach dem bundesweit geltenden Baugesetzbuch (BauGB). Siehe dazu auch das Titelthema in »Gemüse« Nr. 11/ 2013. Genehmigung für Gewächshaus, Lagerhalle, Unterkunft Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich nicht möglich, außer bei Privilegierung nach § 35 BauGB. Land- oder forstwirtschaftliche Betriebe oder Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung können unter anderen diese Privilegierung erreichen. Die...
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