
Widerruf nach Abschluss des europäischen Verfahrens
Im Dezember 2024 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet vorgelegt. In diesem Verordnungsentwurf werden nun alle Erkenntnisse aufgegriffen, die das BVL bereits im Oktober veranlasst hatten, einen Widerruf aller deutschen Zulassungen Flufenacet-haltiger Pflanzenschutzmittel zu prüfen.
von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erschienen am 10.02.2025Durch die unmittelbar bevorstehende gemeinsame Entscheidung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten die Genehmigung von Flufenacet zu beenden, besteht keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittel-Zulassungen einzugreifen. Die EU-Durchführungsverordnung, mit deren Verabschiedung im März 2025 zu rechnen ist, wird dem im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung tragen.
Das BVL wird nach der Abstimmung und Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung in einer Fachmeldung über die betroffenen Zulassungen in Deutschland und über die Abverkauf- und Aufbrauchfristen informieren und auf dieser Grundlage die entsprechenden Zulassungen widerrufen.
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