Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Neue Corona-Einreiseverordnung

Regelungen zur Arbeitsquarantäne klargestellt

Anlässlich der am 1. August 2021 in Kraft tretenden Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung hat sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, an die Verbände der Ernährungs- und Agrarwirtschaft gewandt. Denn mit Blick auf die Saisonarbeitskräfte enthält die Verordnung auch eine Klarstellung bei den Regelungen zur sogenannten Arbeitsquarantäne, für die sich die Bundesministerin intensiv eingesetzt hatte.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:

Saisonarbeitskräfte müssen ab sofort bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet, sofern sie über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einen Testnachweis vorzeigen und in eine fünftägige Quarantäne. In dieser Zeit dürfen sie allerdings unter bestimmten Voraussetzungen – wie nicht durchmischte Arbeitsgruppen – arbeiten. Nach dem fünften Tag – bei positivem Gesundheitszustand – endete diese Arbeitsquarantäne automatisch, ein weiterer Test ist nicht erforderlich. 

Für Saisonarbeitskräfte, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, gelten die bisherigen Regelungen zur Quarantäne und Testung unverändert fort.

Darüber hinaus ist auch die neue allgemeine Nachweispflicht bei der Einreise nach Deutschland zu beachten, die auch für einreisende Saisonarbeitskräfte gilt. Jede einreisende Person muss demnach unabhängig davon, aus welchem Gebiet er oder sie einreist, bereits bei Einreise nach Deutschland über einen Impf-, Test- oder Genenesenennachweis verfügen.

Die Pflicht zur Anmeldung vor der Einreise über das Einreiseportal www.einreiseanmeldung.de gilt unverändert weiter.

Die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de oder hier.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren