Bundesprogramm Energieeffizienz geht in die nächste Runde
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau veröffentlicht. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortführung des Bundesprogramms Energieeffizienz bis 2021.
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Die neue Richtlinie trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Weiterhin stehen drei Förderansätze im Vordergrund – Die Förderung in Investitionsmaßnahmen, die Förderung von Energieberatung und Wissenstransfer. „Die Fortführung des Bundesprogramms bis 2021 ist ein wichtiges Signal für unsere investitionsbereiten Unternehmen, die mit der Steigerung der Energieeffizienz im Gartenbau einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Programm des BMEL ist integraler Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Vor diesem Hintergrund fordern wir eine Verstetigung des Programms, um der anhaltenden Nachfrage der Branche zu begegnen“, erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.
Bei den investiven Maßnahmen bleibt es bei der Unterscheidung zwischen der Förderung von Einzelmaßnahmen und systemischer Optimierung. Die Förderung von Neubaumaßnahmen unterscheidet nun zwischen Maßnahmen zum Neubau von Niedrigenergiegebäuden für die pflanzliche Erzeugung und dem Neubau von energieeffizienten Anlagen für die Lagerung oder Erstaufbereitung von pflanzlichen Erzeugnissen. Auch die Effizienzkriterien für Kühlanlagen wurden modifiziert.
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