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Hessischer Gemüsebautag 2018

Agrarier zwischen Gesetzgeber und Europäischem Gerichtshof

Die für die Praxis sehr wichtigen Themen Düngeverordnung (DüV) und Pflanzenschutz waren die Zugpferde beim Hessischen Gemüsebautag 2018 in Gernsheim.

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Ist Bio-Anbau eine Lösung?

Die Vorsitzende der Landesfachgruppe Gemüsebau Hessen, Claudia Trübenbach, hofft nach dem dunklen, niederschlagreichen und ungewöhnlich warmen Winter 2017/18 mit einem späten ersten ersten Frost Ende November auf trockenere Wochen, damit die Felder befahren werden können. Mit Spannung sehe der Berufsstand der weiteren Verfügbarkeit von Pflanzenschutzwirkstoffen in den nächsten Jahren entgegen und fragte: „Müssen wir auf biologische Bewirtschaftung umsteigen?“

DüV: Das tut das Land Hessen

Dem Vortrag von Dr. Jörg Hüther, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKL), Wiesbaden, hörten die Praktiker aufmerksam zu, verdeutlichte er doch noch einmal intensiv die neue Düngeverordnung (DüV). Er versicherte, dass in seinem Ministerium alles in die Praxis umgesetzt werde, was in der DüV steht. Die Hauptgründe für die Novelle sind die Düngung sowie der Gewässerschutz. Die alte DüV war hier unzureichend geworden. Zwei große Regeln sind zu beachten, einmal die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), zum andern die Nitratrichtlinie.

Damit die Wirkung der in der neuen DüV beabsichtigten Maßnahmen zu kontrollieren ist, wurde ein neues Nitrat-Messnetz eingerichtet. Das alte deutsche Belastungsmessnetz mit zwölf hessischen Messstellen erfüllte die Ansprüche nicht. Im neuen Messnetz wurde anders gewichtet, um einen besseren Überblick zu haben. Man erhöte deutlich auf über 600 Messstellen. Hessen ist jetzt mit 32 Messstellen dabei. Wie Hüther hervorhob, weisen (siehe Nitratbericht 2016) nur noch 28% der Messstellen Wasser mit >50 mg sowie 8,5% >40 bis 50 mg NO3/l auf, ein großer Erfolg!

Besondere Vorgaben gibt es für den Einsatz P- und N-haltiger Düngemittel. So dürfen maximal 60 kg Gesamt-N/ha in der ganzen Frostperiode, das heißt einmal nach dem Ende der Sperrfrist, ausgebracht werden. Wichtig hierbei sind die Definitionen „schneebedeckter Boden“ und gefrorener Boden“. Man habe sich darauf geeinigt, dass es sich um schneebedeckten Boden handelt, wenn man ihn unter der Schneeauflage nicht mehr sieht. „Wir versuchen das zu interpretieren, was der Gesetzgeber will. Wir wissen aber nicht, wie der Europäische Gerichtshof (EGH) das sieht, der über die Klage gegen Deutschland über den Verstoß gegen die Nitratrichtlinie entscheidet.

Sperrfrist mit Ausnahmen

Die Sperrfristen für die Düngung wurden zudem verlängert. „Es wird spannend, wie die Länder mit den Ausnahmen für Sperrfristen umgehen“, meinte Hüther. In Grenzbereichen Hessens und Bayerns zum Beispiel, wird dies anders gehandhabt. Dadurch können Wettbewerbsnachteile entstehen.

Düngebedarf errechnen

Stefan Nauheimer, LLH, stellte vor, wie der Düngebedarf in Hessen ermittelt wird (unter www.gemuese-online.de einfach den Webcode 5692519 eingeben). Das dort dargestellte Tabellenblatt Gemüsebau gibt es nach Nauheimer zunächst nur in Papierform. Wie Nauheimer zudem bemerkte, ist die EDV-Lösung N-Expert zur Ermittlung des N-Bedarfs deutlich bedienerfreundlich geworden.

Mit Biokohle düngen

Wie Michael Kloss, LLH Geisenheim, darstellte, bietet Biokohle gute Möglichkeiten als Düngemittel (siehe auch Beitrag auf Seite 28 dieser Ausgabe). Biokohle puffert den pH-Wert, obwohl sie selbst eher basisch ist. Versuche wurden mit Biokohle als Substratzuschlagsstoff bei Basilikum im Topf durchgeführt. Über weitere Versuche wird in »Gemüse« berichtet.