Norddeutscher Gemüsebautag
Die Forderungen des LEH sind kontraproduktiv
„Der Mindestlohn von 8,50 €, spätestens ab 2017 bundesweit, zeichnet sich ab. Mögliche Ausnahmen für Saison-Arbeitskräfte müssen in einer einzuberufenen Kommission beschlossen werden. Wir fordern, dass Erntehelfer als Sonderfall behandelt werden, damit sich der deutsche Gemüsebau im europäischen Wettbewerb behaupten kann“, sagte Thomas Albers, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau Norddeutschland am Treffen der Mitglieder in Hamburg.
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Der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüsebau, Christian Ufen, wies darauf hin, dass nur Mitgliedsbetriebe des Verbands die Vorteile der moderateren tariflichen Erhöhung bis zum Mindestlohns genießen. Für Nichtmitgliedsbetriebe ist das Tarifrecht nicht bindend, dafür aber der gesetzliche Mindestlohn ab 2015.
Kritische Beschränkungen des Lebensmitteleinzelhandels
Der Mindestlohn ist eines der im verabschiedeten Koalitionsvertrag verankerten Themen, zu denen auf der Veranstaltung Gedanken geäußert wurden. Wie Ufen fortfuhr, soll die Vermarktung regional erzeugter Produkte weiter gestärkt werden. Zu fordern sei eine verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Produktionsort für Lebensmittel. Pflanzenschutz inklusive Notfallgenehmigungen bleibt ein wichtiges Thema. Im Frühjahr 2013 sorgte Perchlorat für eine gewisse Unruhe, da Rückst.nde in Gemüse gefunden wurden und keine spezifische Höchstmenge festgelegt war. Perchlorate hemmen die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse. Bestimmte mineralische Düngemittel enthalten Perchlorat. Durch Wechsel des Düngers konnte dieses Problem relativ schnell behoben werden. „Für uns Produzenten sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln immer wieder ein aufregendes Thema, weil viele Entscheidungen von Personen getroffen werden, die von den Konsequenzen nicht betroffen sind“, leitete Albers auf das emotionsgeladene Vortragsthema von Arno Fried, Landratsamt Karlsruhe über. Fried kritisierte die Beschränkungen durch den Lebensmitteleinzelhandel (LEH). Diese so genannten „Sekundärstandards des LEHs“ stünden dem Integrierten Pflanzenschutz entgegen. Ein Wirkstoffwechsel muss sein, um Resistenzen vorzubeugen. Der LEH jedoch beschränkt die Anzahl Wirkstoffe stärker als der Gesetzgeber.
Ein weiteres Problem der Resistenzvorsorge liegt darin, dass es heute keine breitenwirksame Fungizide wie beispielsweise Euparen MWG für Erdbeeren mehr gibt. Die heutigen Wirkstoffe wirken sehr spezifisch und müssen zur Durchführung eines guten Resistenzmanagements im Wechsel oder kombiniert angewendet werden. Deshalb sind Mehrfachrückst.nde möglich. Laut Fried gibt es keine Nachweise für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch den Einsatz unterschiedlicher Wirkstoffe, weshalb eine Beschränkung der Anzahl nicht fachgerecht und hinsichtlich der Prinzipien der Integrierten Produktion kontraproduktiv ist. Die Reduktion des Mittelaufwands, um den Forderungen des LEHs zu folgen, sei hingegen bezüglich einer sicheren Wirkung fraglich.
Die Frische der Produkte macht das Rennen
70% der Verbraucher sind der Meinung, dass gar keine Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln vorhanden sein dürfen. Letztendlich macht bei Ihnen aber das Kriterium „Frische“ das Rennen. Überhaupt schätzen Verbraucher die Unbedenklichkeit von Nahrungsmitteln anders ein als die Wissenschaft, wie Fried an Beispielen verdeutlichte. Ungünstige Ernährung, Alkohol, Rauchen, Viren, Bakterien, natürliche in Lebensmitteln enthaltene Gifte wie Solanin sagen Wissenschaftlicher mehr Risiken nach als die von Organisationen und Verbrauchern kritisierten Pflanzenschutzmittelrückstände. Rückstandsanalysen unterliegen großen Schwankungsbreiten und sind daher mit Vorsicht zu interpretieren. Selbst bei homogenisierten Proben wurden starke Schwankungen von bis zu 700% ermittelt. Den „wahren Wert“ gibt es nicht. Auch würden nicht alle Wirkstoffe von jedem Labor erfasst. Ein Problem sind „unerklärliche“ Rückstände. „Wir müssen aufpassen, welche Handschuhe wir tragen“, lautete ein Beispiel von Fried. Aus Handschuhen können Stoffe entweichen und auf Gemüseprodukte übertragen werden. In späteren Analysen können diese Stoffe als unzulässige Rückstände detektiert werden. Mit modernen, hochsensitiven Analysemethoden können sogar Rückstände in Gemüse durch von Erntehelfern verwendete Mückenabwehrmittel offengelegt werden. Eine exakte Dokumentation kann dazu beitragen, falsche Analysen zu widerlegen.
Strom-Angebote genau prüfen, eventuell wechseln
Die EEG-Umlage führte in vielen Betrieben zu hohen Kostensteigerungen. „Der arbeitsplatzfeindliche Rationalisierungsdruck wurde damit nochmals verschärft“, sagte Albers und weiter: „Die Riesensumme von 21 Mrd. € geben wir heute für die Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG)- Umlage aus. Die Kosten sind das Politikum schlechthin.“ „Befreiungen wird es wohl weiter geben, aber nicht mehr in dem Umfang wie bisher“, sagte Simon Behrens, Bundesnetzagentur, der die Zusammenhänge ausführlich erläuterte. Die EEG-Umlage wird bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr berechnet. Die Eingangsparameter (Börsenpreis, Zubau Erneuerbarer Energieanlagen und Bestandsanlagen, Volllaststunden und Marktwertfaktoren, Stromletztverbrauche, EEG-Kontostand, Liquiditätspuffer) der Berechnung sind größtenteils Prognosewerte. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, den EEG-Strom an der Börse zu vermarkten. Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den EEGStrom und den entsprechenden Einnahmen aus der Vermarktung an der Börse wird über die EEGUmlage finanziert. Behrens appellierte, die Strom- Angebote genau zu prüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Vermutlich wird die Höhe der EEG-Umlage erst Mitte des nächsten Jahrzehnts wieder sinken. Doch vorerst rechnet Behrens mit einem moderaten Anstieg von jetzt 6,24 auf 7 Cent/ kWh. Ein Jahrhundertsommer mit hoher Einspeisung von Photovoltaikstrom kann die Prognose jedoch zunichte machen.
Ein weiterer Run in den Eigenverbrauch würde zu einer dauerhaft stark steigenden EEG-Umlage führen und könne diese schnell auf 15 Cent/ kWh steigen lassen. Abhilfe schafft der seit 2012 existierende „atmende Deckel“, durch den die Einspeisevergütung bei Überschreitung einer Höchstmenge von Strom aus Photovoltaik-Anlagen sinkt. Diesen Deckel soll es auch für die Windenergie geben. Verlagerungsanreize (Verlegung des betrieblichen Stromverbrauchs in die Nacht) hätten einen EEGUmlage senkenden Effekt, sind aber noch Zukunftsmusik.
Kritische Beschränkungen des Lebensmitteleinzelhandels
Der Mindestlohn ist eines der im verabschiedeten Koalitionsvertrag verankerten Themen, zu denen auf der Veranstaltung Gedanken geäußert wurden. Wie Ufen fortfuhr, soll die Vermarktung regional erzeugter Produkte weiter gestärkt werden. Zu fordern sei eine verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Produktionsort für Lebensmittel. Pflanzenschutz inklusive Notfallgenehmigungen bleibt ein wichtiges Thema. Im Frühjahr 2013 sorgte Perchlorat für eine gewisse Unruhe, da Rückst.nde in Gemüse gefunden wurden und keine spezifische Höchstmenge festgelegt war. Perchlorate hemmen die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse. Bestimmte mineralische Düngemittel enthalten Perchlorat. Durch Wechsel des Düngers konnte dieses Problem relativ schnell behoben werden. „Für uns Produzenten sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln immer wieder ein aufregendes Thema, weil viele Entscheidungen von Personen getroffen werden, die von den Konsequenzen nicht betroffen sind“, leitete Albers auf das emotionsgeladene Vortragsthema von Arno Fried, Landratsamt Karlsruhe über. Fried kritisierte die Beschränkungen durch den Lebensmitteleinzelhandel (LEH). Diese so genannten „Sekundärstandards des LEHs“ stünden dem Integrierten Pflanzenschutz entgegen. Ein Wirkstoffwechsel muss sein, um Resistenzen vorzubeugen. Der LEH jedoch beschränkt die Anzahl Wirkstoffe stärker als der Gesetzgeber.
Ein weiteres Problem der Resistenzvorsorge liegt darin, dass es heute keine breitenwirksame Fungizide wie beispielsweise Euparen MWG für Erdbeeren mehr gibt. Die heutigen Wirkstoffe wirken sehr spezifisch und müssen zur Durchführung eines guten Resistenzmanagements im Wechsel oder kombiniert angewendet werden. Deshalb sind Mehrfachrückst.nde möglich. Laut Fried gibt es keine Nachweise für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch den Einsatz unterschiedlicher Wirkstoffe, weshalb eine Beschränkung der Anzahl nicht fachgerecht und hinsichtlich der Prinzipien der Integrierten Produktion kontraproduktiv ist. Die Reduktion des Mittelaufwands, um den Forderungen des LEHs zu folgen, sei hingegen bezüglich einer sicheren Wirkung fraglich.
Die Frische der Produkte macht das Rennen
70% der Verbraucher sind der Meinung, dass gar keine Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln vorhanden sein dürfen. Letztendlich macht bei Ihnen aber das Kriterium „Frische“ das Rennen. Überhaupt schätzen Verbraucher die Unbedenklichkeit von Nahrungsmitteln anders ein als die Wissenschaft, wie Fried an Beispielen verdeutlichte. Ungünstige Ernährung, Alkohol, Rauchen, Viren, Bakterien, natürliche in Lebensmitteln enthaltene Gifte wie Solanin sagen Wissenschaftlicher mehr Risiken nach als die von Organisationen und Verbrauchern kritisierten Pflanzenschutzmittelrückstände. Rückstandsanalysen unterliegen großen Schwankungsbreiten und sind daher mit Vorsicht zu interpretieren. Selbst bei homogenisierten Proben wurden starke Schwankungen von bis zu 700% ermittelt. Den „wahren Wert“ gibt es nicht. Auch würden nicht alle Wirkstoffe von jedem Labor erfasst. Ein Problem sind „unerklärliche“ Rückstände. „Wir müssen aufpassen, welche Handschuhe wir tragen“, lautete ein Beispiel von Fried. Aus Handschuhen können Stoffe entweichen und auf Gemüseprodukte übertragen werden. In späteren Analysen können diese Stoffe als unzulässige Rückstände detektiert werden. Mit modernen, hochsensitiven Analysemethoden können sogar Rückstände in Gemüse durch von Erntehelfern verwendete Mückenabwehrmittel offengelegt werden. Eine exakte Dokumentation kann dazu beitragen, falsche Analysen zu widerlegen.
Strom-Angebote genau prüfen, eventuell wechseln
Die EEG-Umlage führte in vielen Betrieben zu hohen Kostensteigerungen. „Der arbeitsplatzfeindliche Rationalisierungsdruck wurde damit nochmals verschärft“, sagte Albers und weiter: „Die Riesensumme von 21 Mrd. € geben wir heute für die Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG)- Umlage aus. Die Kosten sind das Politikum schlechthin.“ „Befreiungen wird es wohl weiter geben, aber nicht mehr in dem Umfang wie bisher“, sagte Simon Behrens, Bundesnetzagentur, der die Zusammenhänge ausführlich erläuterte. Die EEG-Umlage wird bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr berechnet. Die Eingangsparameter (Börsenpreis, Zubau Erneuerbarer Energieanlagen und Bestandsanlagen, Volllaststunden und Marktwertfaktoren, Stromletztverbrauche, EEG-Kontostand, Liquiditätspuffer) der Berechnung sind größtenteils Prognosewerte. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, den EEG-Strom an der Börse zu vermarkten. Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den EEGStrom und den entsprechenden Einnahmen aus der Vermarktung an der Börse wird über die EEGUmlage finanziert. Behrens appellierte, die Strom- Angebote genau zu prüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Vermutlich wird die Höhe der EEG-Umlage erst Mitte des nächsten Jahrzehnts wieder sinken. Doch vorerst rechnet Behrens mit einem moderaten Anstieg von jetzt 6,24 auf 7 Cent/ kWh. Ein Jahrhundertsommer mit hoher Einspeisung von Photovoltaikstrom kann die Prognose jedoch zunichte machen.
Ein weiterer Run in den Eigenverbrauch würde zu einer dauerhaft stark steigenden EEG-Umlage führen und könne diese schnell auf 15 Cent/ kWh steigen lassen. Abhilfe schafft der seit 2012 existierende „atmende Deckel“, durch den die Einspeisevergütung bei Überschreitung einer Höchstmenge von Strom aus Photovoltaik-Anlagen sinkt. Diesen Deckel soll es auch für die Windenergie geben. Verlagerungsanreize (Verlegung des betrieblichen Stromverbrauchs in die Nacht) hätten einen EEGUmlage senkenden Effekt, sind aber noch Zukunftsmusik.
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