Bayerischer Kräuteranbau 2012
Neues Pflanzenschutzrecht, neue Leitlinien, neue Marktchancen?
Die Themenschwerpunkte neues Pflanzenschutzrecht, Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz und aktueller Stand der Baldrianzüchtung bescherten der Mitgliederversammlung der bayerischen Kräuteranbauer ein volles Haus. Mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Arzneipflanzenanbaus zu stärken, fördert die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) zurzeit mehrere Forschungsprojekte in Kamille, Melisse und Baldrian.
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Dr. Heidi Heuberger, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), berichtete über den aktuellen Stand des Projektes.
In insgesamt 22 Einzelprojekten wird von Züchtung über Bestandsetablierung, Erntetechnologie bis hin zur Nacherntetechnologie (Trocknung) momentan versucht, mit gemeinsamer Forschungsanstrengung von Wissenschaft, Praxis und Handel, an fast allen Stellschrauben zu drehen. An der LfL wird zum Beispiel momentan an der Baldrianzüchtung geforscht und ein neuer Baldrianwurzelernter entwickelt.
Vom Hopfen zu Arzneipflanzen
Die Nachfrage nach Tee- und Arzneipflanzen aus deutschem Vertragsanbau ist weiterhin gut. Deshalb überlegen zurzeit einige bayerische Hopfenpflanzer, ob der Einstieg in Arzneipflanzenanbau sich zu einem weiteren Standbein entwickeln könnte.
Knowhow und Trocknungstechnik der Hopfenpflanzer sind sicherlich gute Einstiegsvoraussetzungen. Nun muss sich aber zeigen, ob Kauf- und Anbauinteresse auch zu wesentlichen Anbauausweitungen führen.
Leitlinie integrierter Pflanzenschutz für Kräuteranbau
Ein weiterer Bestandteil des europäischen Pflanzenschutzpakets ist die so genannte „Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie“. Dort werden die EU-Mitgliedsstaaten unter anderem dazu verpflichtet, Anreize zur freiwilligen Umsetzung von integrierten Pflanzenschutzleitlinien zu schaffen.
Dies bedeutet für die Praxis, dass zukünftig die Einhaltung und Dokumentation des integrierten Pflanzenschutzes im Arznei- und Gewürzpflanzenanbau eventuell förderrechtliche Bedeutung haben werden.
Solche Leitlinien für den Kräuteranbau gibt es aber bisher nicht. Der Deutsche Fachausschuss für Arznei-, Duft- und Aromapflanzen e.V. (DFA) sowie die Forschungsvereinigung der Arzneimittelhersteller e.V. (FAH) haben sich deshalb dazu entschlossen, eine „Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen“ zu erarbeiten.
Ziel war hier ein Leitlinienentwurf der die Besonderheiten des Arznei- und Gewürzpflanzenanbaus berücksichtigt. Es soll damit verhindert werden, dass Leitlinien die für den Obst- oder Gemüsebau erarbeitet wurden, auch für Arznei- und Gewürzpflanzen gelten.
Beispielweise sind bei den EU-weit gültigen Richtlinien zur Einhaltung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ (GACP) für den Arzneipflanzenanbau bereits Aspekte eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Anbaus berücksichtigt.
Bei der Erstellung der Leitlinie wurde aber auch schnell klar, dass viele Ziele des integrierten Pflanzenschutzes bisher nur bedingt umgesetzt werden können.
Zum Beispiel Bedarf es zum Resistenzmanagement einer ausreichend hohen Anzahl an zulässigen Wirkstoffen pro Kulturpflanze. Bei Arznei- und Gewürzpflanzen steht stattdessen pro Schadorganismus oft nur ein Wirkstoff und Kulturpflanze zur Verfügung, der dann oft auch noch für die ganze Gruppe der Arznei- und Gewürzpflanzen zugelassen ist.
Außerdem müssen zur Umsetzung des essenziellen Bestandteils des integrierten Pflanzenschutzes, nämlich dem Schadschwellenprinzip, meist erst Schadschwellen erarbeitet werden. Hier ergibt sich mittelfristig ein großer Forschungsbedarf.
Deshalb wurde zusammen mit dem Leitlinienentwurf auch ein Forderungskatalog für notwendige Forschungsarbeit erstellt und dem Leitlinienentwurf beigefügt. Dr. Hans-Jürgen Hannig, stellvertretender Vorsitzender des bayerischen Fördervereins, stellte diesen Leitlinienentwurf den Mitgliedern vor.
In insgesamt 22 Einzelprojekten wird von Züchtung über Bestandsetablierung, Erntetechnologie bis hin zur Nacherntetechnologie (Trocknung) momentan versucht, mit gemeinsamer Forschungsanstrengung von Wissenschaft, Praxis und Handel, an fast allen Stellschrauben zu drehen. An der LfL wird zum Beispiel momentan an der Baldrianzüchtung geforscht und ein neuer Baldrianwurzelernter entwickelt.
Vom Hopfen zu Arzneipflanzen
Die Nachfrage nach Tee- und Arzneipflanzen aus deutschem Vertragsanbau ist weiterhin gut. Deshalb überlegen zurzeit einige bayerische Hopfenpflanzer, ob der Einstieg in Arzneipflanzenanbau sich zu einem weiteren Standbein entwickeln könnte.
Knowhow und Trocknungstechnik der Hopfenpflanzer sind sicherlich gute Einstiegsvoraussetzungen. Nun muss sich aber zeigen, ob Kauf- und Anbauinteresse auch zu wesentlichen Anbauausweitungen führen.
Leitlinie integrierter Pflanzenschutz für Kräuteranbau
Ein weiterer Bestandteil des europäischen Pflanzenschutzpakets ist die so genannte „Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie“. Dort werden die EU-Mitgliedsstaaten unter anderem dazu verpflichtet, Anreize zur freiwilligen Umsetzung von integrierten Pflanzenschutzleitlinien zu schaffen.
Dies bedeutet für die Praxis, dass zukünftig die Einhaltung und Dokumentation des integrierten Pflanzenschutzes im Arznei- und Gewürzpflanzenanbau eventuell förderrechtliche Bedeutung haben werden.
Solche Leitlinien für den Kräuteranbau gibt es aber bisher nicht. Der Deutsche Fachausschuss für Arznei-, Duft- und Aromapflanzen e.V. (DFA) sowie die Forschungsvereinigung der Arzneimittelhersteller e.V. (FAH) haben sich deshalb dazu entschlossen, eine „Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen“ zu erarbeiten.
Ziel war hier ein Leitlinienentwurf der die Besonderheiten des Arznei- und Gewürzpflanzenanbaus berücksichtigt. Es soll damit verhindert werden, dass Leitlinien die für den Obst- oder Gemüsebau erarbeitet wurden, auch für Arznei- und Gewürzpflanzen gelten.
Beispielweise sind bei den EU-weit gültigen Richtlinien zur Einhaltung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ (GACP) für den Arzneipflanzenanbau bereits Aspekte eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Anbaus berücksichtigt.
Bei der Erstellung der Leitlinie wurde aber auch schnell klar, dass viele Ziele des integrierten Pflanzenschutzes bisher nur bedingt umgesetzt werden können.
Zum Beispiel Bedarf es zum Resistenzmanagement einer ausreichend hohen Anzahl an zulässigen Wirkstoffen pro Kulturpflanze. Bei Arznei- und Gewürzpflanzen steht stattdessen pro Schadorganismus oft nur ein Wirkstoff und Kulturpflanze zur Verfügung, der dann oft auch noch für die ganze Gruppe der Arznei- und Gewürzpflanzen zugelassen ist.
Außerdem müssen zur Umsetzung des essenziellen Bestandteils des integrierten Pflanzenschutzes, nämlich dem Schadschwellenprinzip, meist erst Schadschwellen erarbeitet werden. Hier ergibt sich mittelfristig ein großer Forschungsbedarf.
Deshalb wurde zusammen mit dem Leitlinienentwurf auch ein Forderungskatalog für notwendige Forschungsarbeit erstellt und dem Leitlinienentwurf beigefügt. Dr. Hans-Jürgen Hannig, stellvertretender Vorsitzender des bayerischen Fördervereins, stellte diesen Leitlinienentwurf den Mitgliedern vor.
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