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Klarstellungen im Pflanzenschutzgesetz

(BOG) Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Änderungen zum Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Hierbei ist zu begrüßen, dass Pflanzenschutzmaßnahmen nach guter fachlicher Praxis nicht gegen die Verbote zum Schutz der wildlebenden Pflanzen und Tiere verstoßen.
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Für den BOG ist es zudem erforderlich, dass weitergehende Klarstellungen und Vereinfachungen beim Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von PSM nach § 15 b des PflSchG getroffen werden. Die jetzigen Regelungen sind zu kompliziert. Erforderlich sind einfachere Regelungen, die sicherstellen, dass eine Übertragung von Zulassungen aus Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden ermöglicht werden.

Jochen Winkhoff, Berlin
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