(BOG) Das Bundeslandwirtschaftsministerium
hat Änderungen zum
Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
den Verbänden zur Stellungnahme
zugeleitet. Hierbei ist zu begrüßen,
dass Pflanzenschutzmaßnahmen
nach guter fachlicher Praxis nicht
gegen die Verbote zum Schutz der
wildlebenden Pflanzen und Tiere
verstoßen.
Für den BOG ist es zudem erforderlich,
dass weitergehende Klarstellungen und Vereinfachungen
beim Verfahren der gegenseitigen
Anerkennung von PSM nach
§ 15 b des PflSchG getroffen werden.
Die jetzigen Regelungen sind
zu kompliziert. Erforderlich sind
einfachere Regelungen, die sicherstellen,
dass eine Übertragung von
Zulassungen aus Ländern wie zum
Beispiel den Niederlanden ermöglicht
werden.
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