Steuern
Reform der Erbschaftsteuer: Was ist seit 1. Januar 2009 anders?
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Nach zähem Ringen ist die Reform des Erbschaftsteuergesetzes zum 1. Januar 2009 wirksam geworden. Verschiedene Änderungen gegenüber den Gesetzesentwürfen (siehe Beitrag in Gemüse Nr. 9/2008, Seite 16) wurden vorgenommen. So wurde die Behaltensfrist für landwirtschaftliches Betriebsvermögen von zwanzig auf 15 Jahre herabgesetzt. Die Bewertung des Grundbesitzes ist wesentlich komplexer geregelt als bisher. Lediglich, wenn der Grundbesitz an Ehepartner/ gleichgeschlechtliche Lebenspartner weitergegeben wird und diese das Wohneigentum mindestens zehn Jahre für eigene Wohnzwecke weiternutzen, bleibt dieser Erwerb steuerfrei. Unklar ist dabei, was passiert, wenn der überlebende Ehegatte beispielsweise aus beruflichen Gründen, wegziehen oder...
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