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Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung

Was wird im Gartenbau gefördert und welche Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen?

Das neue Bundesprogramm ist Teil eines Maßnahmepakets des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Klimaschutzplan der Bundesregierung und zur Erfüllung der BMEL-Verpflichtungen gemäß Klimaschutzgesetz, bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 2014 insgesamt 14 Mio. t CO2 Äquivalente einzusparen.
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Jessica Schwittek, AELF Kitzingen, wies auf dem Ober- und Unterfränkischen Gemüsebautag auf die für den Gartenbau relevanten Punkte hin. Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Für den Gartenbau interessante geförderte Einzelmaßnahmen sind der Einbau von Energieschirmen festinstallierter Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern, Einsatz von und Umrüstung auf LED-Belichtung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung und Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten. Förderfähig ist regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung für den betrieblichen Eigenbedarf in der Produktion und die Elektrifizierung mobiler Maschinen. Beratung, Wissenstransfer und Informationen zur Steigerung der Energieeffizienz sind ebenfalls förderfähig. Fördervoraussetzung ist, dass sich der Betriebssitz in Deutschland befindet, dass die Firma zu den kleineren und mittleren Betrieben der gartenbaulichen Primärproduktion gehört, mit weniger als 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand betrieben wird und am Betriebsvergleich des Zentrums für Betriebswirtschaft teilnimmt. Letzteres gilt für beabsichtigte Investitionen in Höhe von mehr als 20.000 € in den nächsten fünf Jahren.
Für geförderte Anlagen gilt eine fünfjährige Zweckbindungsfrist. Wird Beratung gefördert muss die De-minimis-Bescheinigung zehn Jahre aufbewahrt werden Außerdem gilt es, entsprechende Merkblätter zu beachten.

Merkblätter

Weitere Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und die dazugehörigen Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).