Aktuelle Urteile
erläutert Rechtsanwältin Jasmin Hadjiani, Uricher & Coll., Konstanz
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Der Gärtner und Landwirt als Unternehmer – er haftet wie ein Industriebetrieb
Dass sich Haftungsbegrenzungen in der Form von Gewährleistungsausschlüssen häufig beim Kauf einer Gebrauchtmaschine finden, ist bekannt. Dies trifft zu, indem der Händler die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtmaschinen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschränkt und die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt, wenn er nicht sogar versucht, seine Haftung in den AGB komplett auszuschließen.
Dahingegen ist eine effektive Haftungsbegrenzung im Rahmen der Produkthaftung durch AGB nicht ohne Weiteres zulässig, sodass dem Gärtner oft nichts anderes übrig bleibt, als zu versuchen, seine Haftung durch individuell gestaltete Verträge zu begrenzen und einen ausreichenden Versicherungsschutz für das Produkthaftungsrisiko auszuhandeln. Dann zahlt er im Haftungsfall nicht drauf. Landwirtschaftliche Erzeugnisse aller Art und damit alle landwirtschaftlichen Naturprodukte wie Boden-, Tierzucht- und Fischereierzeugnisse fallen unter die verschuldensunabhängige Produkthaftung. Der Unternehmer haftet letztlich wie ein Industriebetrieb für ein schadhaftes Produkt, unabhängig davon ob ihn eine Schuld trifft. Für Letzteres fehlt häufig das Bewusstsein. Darin eingeschlossen sind alle Erzeugnisse, die frisch vom Feld im hofeigenen Laden oder auf dem Wochenmarkt verkauft werden. Allein das in Umlaufbringen von beispielsweise dioxinbelastetem Fleisch genügt, um den Landwirt für entstandene Schäden wie Arztkosten haftbar zu machen.
Jeder am Produktionsprozess Beteiligte haftet
Liefert ein Direktvermarkter mit Salmonellen infizierte Eier an eine Großbäckerei und stellt der Betreiber unter Verwendung der Eier verschiedene Speisen her und erkranken seine Kunden an einer schweren Lebensmittelvergiftung oder wird beim Abfüllen des aus den gelieferten Äpfeln gepressten Apfelsafts festgestellt, dass dieses Obst spritzmittelbelastet ist, kann ein geschädigter Verbraucher unmittelbar auf den Landwirt als landwirtschaftlichen Erzeuger zurückgreifen und ebenso kann wiederum ein vom Verbraucher in Anspruch genommener Verarbeitungsbetrieb beim Landwirt Regress nehmen.
Fehlender Versicherungsschutz kann Existenz gefährden
Vernichtungskosten für ein schadhaftes Produkt, Produktionsausfallkosten und entgangener Gewinn können bei fehlendem Versicherungsschutz die wirtschaftliche Existenz eines Gartenbau- oder Landwirtschaftsbetriebs gefährden. Haftungsrisiken eingrenzen ist durchaus ein Thema in Landwirtschaft und Gartenbau, auch wenn die Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sicherlich nicht immer mit der industriellen Produktion vergleichbar ist.
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