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Recht

Abgrenzung „Landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb“ und „Liebhaberei“

Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher

Veröffentlicht am
Abgrenzung „Landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb“ und „Liebhaberei“
Abgrenzung „Landwirtschaftlicher Erwerbsbetrieb“ und „Liebhaberei“
Wird das zu einem Nachlass gehörende Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs vollständig auf mehrere Miterben zu Alleineigentum übertragen, führt dies zu einer Betriebsaufgabe und zum Untergang des Verpächterwahlrechts der Erbengemeinschaft. Die sogenannte 3.000 m²-Grenze dient lediglich der Abgrenzung des landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebs von der Liebhaberei. Allein aus dem Umstand, dass eine vom Steuerpflichtigen erworbene verpachtete Landwirtschaftsfläche die 3.000 m²- Grenze überschreitet, kann nicht auf die Eröffnung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch den Steuerpflichtigen geschlossen werden. Umgekehrt führt die Einbringung sämtlicher Nutzflächen eines landwirtschaftlichen Betriebs in ein...
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