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Recht

Landpachtvertrag – Verträge besser schriftlich schließen

Aktuelle Urteile - Erläutert von Rechtsanwältin Jasmin Hadjiani

Landwirt Gustav hat beginnend zum 1. Januar 2010 einen Pachtvertrag über 15 ha Ackerland für eine Dauer von acht Jahren abgeschlossen. Landwirt Gustav verstirbt am 6. März 2013 und hinterlässt seinen einzigen Sohn Erich, gelernter Konditormeister, der umgehend noch am selben Tag telefonisch den Verpächter Paul über das Versterben seines Vaters informiert. Der Sohn und Alleinerbe Erich möchte das Pachtverhältnis in jedem Fall vorzeitig beenden, doch der Verpächter Paul verweigert ihm dies und hält an der vertraglich vereinbarten Laufzeit fest. Erich ist angesichts der hohen Pachtzinsen verzweifelt.

Veröffentlicht am
Rechtsanwältin Jasmin Hadjiani
Rechtsanwältin Jasmin Hadjiani
Steht die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche, tierische oder gartenbauliche Erzeugnisse zu gewinnen, im Vordergrund, liegt ein sogenannter Landpachtvertrag vor. Entscheidend ist die Zweckbestimmung. Zur Landwirtschaft zählen typischerweise der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft, der Erwerbsgartenbau und der Weinbau. Entsprechendes gilt für Pachtverhältnisse über forstwirtschaftliche Grundstücke, wenn die Grundstücke zur Nutzung in einem überwiegend landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet werden. Ob der Pachtvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wird, hat für die Wirksamkeit des Vertrags keine Bedeutung. Da es bei Streitigkeiten aber schwierig ist, das mündlich...
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