Aktuelle Urteile
erläutert von Rechtsanwalt Reinhard Hahn
- Veröffentlicht am
Gaststätte ist kein Laden
(jlp). Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass ein bestimmtes Teileigentum als Ladenraum benutzt werden darf, so schließt diese Regelung eine Gaststätte nicht mit ein. Eine Gaststätte kann einem Laden nicht gleichgesetzt werden. Jedenfalls dann nicht, wenn für die Gaststätte nächtliche Öffnungszeiten vorgesehen sind und wenn das Landesrecht die nächtliche Öffnung von Verkaufsstellen verbietet.
Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 169/14
Wenn der Kundenstrom ausbleibt
(jlp). Grundsätzlich trägt der Mieter das Rentabilitätsrisiko bei gewerblicher Miete von Verkaufsräumen in einem neuen Einkaufszentrum mit einem neuen Vermarktungskonzept. Eine Schadenersatzpflicht des Vermieters wegen vorvertraglicher Erklärungen zur voraussichtlichen Kundenfrequenz erfordert genauen Sachvortrag des Mieters zum angeblich irreführenden Inhalt der Vertragsgespräche, wenn die insoweit behaupteten Zusicherungen oder Zusagen des Vermieters im Mietvertrag weder fixiert noch angedeutet sind.
Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 1483/14
Leere Flächen im Einkaufszentrum
(jlp). Das Nichtbetreiben von Mietflächen innerhalb eines Einkaufszentrums durch andere Mieter wirkt sich nicht unmittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts aus, sondern allenfalls auf den mit dem darin betriebenen Gewerbe erzielbaren Gewinn. Damit steht aber nicht die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts infrage, sondern dass allgemeine unternehmerische Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko, das grundsätzlich beim Mieter liegt.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 24 U 159/13
Fahrzeit als Arbeitszeit
(jlp). Die Fahrzeit zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem ersten und letzten Kundenstandort gilt als reguläre Arbeitszeit und ist zu vergüten, wenn kein fester oder gewöhnlicher Arbeitsort besteht. Daher sind Fahrten, auch wenn sie vom Heimatort des Arbeitnehmers aus begonnen werden, als Arbeitszeit anzusehen und zu vergüten.
Europäischer Gerichtshof, Az.: C-266/14
Keine bezahlte Raucherpause
(jlp). Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen auf Grund betrieblicher Übung zu vergüten, und zwar auch dann nicht, wenn er seit den 1970er Jahren die Raucherpausen nicht erfasst und deshalb einen Lohnabzug nicht vorgenommen hat. Nur die Arbeitszeit selbst wird jeweils vergütet. Nicht bezahlt wird die Nichtarbeitszeit, dazu zählen Arbeitspausen.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 7 Sa 131/15
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast