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Detail-Regelungen der GAP-Reform 2015

So sieht „Greening“ in der Praxis aus

Lange wurde über die GAP-Reform 2015 gesprochen. Sie hat speziell beim so genannten „Greening“ Auswirkungen auf die Pflanzenproduktion im Freiland, also auch auf den Gemüsebau. Lesen sie hier in konzentrierter Form die Detailregelungen dazu, was Sie beim „Greening“ tun müssen, um für Ihren Betrieb weiterhin Direktzahlungen zu erhalten!

Veröffentlicht am
Die GAP-Agrarreform 2015
bis 2020 hat seit dem 10. Oktober
2014 festgelegte Rahmendaten zum
sogennanten „Greening“.
Die GAP-Agrarreform 2015 bis 2020 hat seit dem 10. Oktober 2014 festgelegte Rahmendaten zum sogennanten „Greening“.
Mit dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz des Bundes mit dem Datum 9. Juli 2014 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der europäischen Agrarreform – umgangssprachlich GAP-Reform ab dem Jahr 2015 in Deutschland geschaffen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Berlin hat zu diesem Gesetz eine Verordnung vorgelegt, in der weitere Details geregelt werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung mit kleineren Änderungen zugestimmt. Damit erhält das Gesamtgebilde „GAPAgrarreform 2015 bis 2020“ endgültige Konturen. Diese „Rahmendaten“ zum so genannten „Greening“, Maßnahmen, die Pflanzenproduzenten vom neuen Jahr...
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