Produktsicherheitsgesetz
Produkte müssen sicher sein
Seit 1. Dezember 2011 ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft. Es ersetzt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Mit der Neufassung des ProdSG vom 8. November 2011 „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)“ mit insgesamt 13 EU-Richtlinien umgesetzt.
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Das ProdSG nimmt Regelungen zu Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vor. Das Gesetz gilt, wenn in Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, sowie für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die gewerblich-wirtschaftlichem Zweck dienen oder durch die Beschäftigten gefährdet werden können (Ausnahme überwachungsbedürftige Anlagen. In dem neuen Gesetz gilt nicht mehr das „Vorrangsprinzip“. Die Regelung, Maßnahmen vorrangig an den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Importeur zu richten, fiel heraus. Auch der nachrangige Händler ist in der Verantwortung. Ein Händler kann sich nicht mehr auf den Hersteller oder...
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