Gutachten im Schadensersatz: „Kiesel“ oder „Edelstein“
Sachverständige klug einbeziehen
Wie in anderen Bereichen ist auch im Gartenbau manchmal die Hilfe von Sachverständigen
zur Schadensbewältigung erforderlich. Benötigt wird ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger (öbv SV). Diesen sollte man optimal einschalten.
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Die primäre Aufgabe des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbv SV) besteht darin, Gutachten zu erstellen. Darunter versteht man zum Beispiel die Feststellung von Tatsachen, die Darstellung von Erfahrungssätzen und/oder die Ableitung von Schlussfolgerungen zum Zwecke der tatsächlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes in Form eines Fachurteils. Die Expertise eines öbv SV muss objektiv sein, weil es wie eine Urkunde Verkehrsgeltung haben soll. Sie ist in der Regel dazu bestimmt, Dritten zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen vorgelegt zu werden und muss daher Vertrauen erzeugen. Pflichten des öbv SV Rechtlich unterliegen Gutachten – erstellt von freien oder öbv SV – dem Werkvertragsrecht, das heißt der...
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