Wird inzwischen „zu sauber“ gearbeitet?
Im Editorial der Juli-Ausgabe »Gemüse« informierten wir über Rückstandshöchstmengen- Überschreitungen bei DDAC – Stoffen aus Reinigungs-und Desinfektionsmitteln – in dem Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care in Kräutern weit über der Höchstmenge von 0,01 mg/kg Körpergewicht. Betroffene Ware gilt als nicht verkehrsfähig, wurde vom Markt genommen, und das Pflanzenstärkungsmittel ausgelistet (siehe Seite 17).
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Im neueren Fall von Höchstmengen-Überschreitungen der Verbindung BAC im Dünger Wuxal Aminoplant handelte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ebenso und strich die Zulassung des Düngers.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) reichte eine Sammelklage gegen den amerikanischen Hersteller des Pflanzenstärkungsmittels ein und vertritt so die Interessen betroffener Erzeuger, „die es in bestem Glauben an natürliche Inhaltsstoffe eingesetzt haben“.
Man fragt sich, kommt hier ein Stein ins Rollen, dessen Ausmaß aus heutiger Perspektive nicht abzuschätzen ist? Werden weitere für den Pflanzenbau hilfreiche und notwendige Mittel verloren gehen, weil in ihnen diese quartären Ammonium-Verbindungen (QAV) enthalten sind? Die Diskussion wird genährt durch die bei Kräutern und Salaten niedrige Höchstmenge von 0,01 mg/kg, weit unter der beispielsweise von Speiseeis, in dem 0,1 mg QAV/kg als Höchstmenge erlaubt ist. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) teilte am 29. Juni 2012 mit, dass eine akute als auch eine chronische Gefährdung für Verbraucher durch die ermittelten Rückstandsmengen unwahrscheinlich ist.
Jedoch werden jetzt auch QAV in Produkten nachgewiesen, die nicht mit den genannten Mitteln behandelt wurden. Vorsorglich sollen Betriebsleiter nach allen eventuellen Quellen des Eintrags von QAV in die Produktion suchen. Möglicherweise – so vermutet Dr. Friedrich Merz, Pflanzenschutz-Fachbeirat von »Gemüse« – wird seit der EHEC-Krise in den Betrieben „zu sauber gearbeitet“, das heißt, es wird mehr als zuvor desinfiziert und gereinigt. Kulturflächen und -systeme, Erden, Wasser, Arbeitskräfte (Handdesinfektion!), Arbeitsgeräte, Arbeitsräume etc. sind zu überprüfen. Sauberkeit ist wichtig! Aber sie darf nicht zum Eintrag von Chemie in die Ernteprodukte führen!
Am 13. Juli 2012 legte der „Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette“ in Brüssel vorläufig für DDAC einen Rückstandshöchstgehalt von 0,5 mg/kg in Lebensmitteln fest. Für BAC soll eine entsprechende Regelung folgen.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) reichte eine Sammelklage gegen den amerikanischen Hersteller des Pflanzenstärkungsmittels ein und vertritt so die Interessen betroffener Erzeuger, „die es in bestem Glauben an natürliche Inhaltsstoffe eingesetzt haben“.
Man fragt sich, kommt hier ein Stein ins Rollen, dessen Ausmaß aus heutiger Perspektive nicht abzuschätzen ist? Werden weitere für den Pflanzenbau hilfreiche und notwendige Mittel verloren gehen, weil in ihnen diese quartären Ammonium-Verbindungen (QAV) enthalten sind? Die Diskussion wird genährt durch die bei Kräutern und Salaten niedrige Höchstmenge von 0,01 mg/kg, weit unter der beispielsweise von Speiseeis, in dem 0,1 mg QAV/kg als Höchstmenge erlaubt ist. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) teilte am 29. Juni 2012 mit, dass eine akute als auch eine chronische Gefährdung für Verbraucher durch die ermittelten Rückstandsmengen unwahrscheinlich ist.
Jedoch werden jetzt auch QAV in Produkten nachgewiesen, die nicht mit den genannten Mitteln behandelt wurden. Vorsorglich sollen Betriebsleiter nach allen eventuellen Quellen des Eintrags von QAV in die Produktion suchen. Möglicherweise – so vermutet Dr. Friedrich Merz, Pflanzenschutz-Fachbeirat von »Gemüse« – wird seit der EHEC-Krise in den Betrieben „zu sauber gearbeitet“, das heißt, es wird mehr als zuvor desinfiziert und gereinigt. Kulturflächen und -systeme, Erden, Wasser, Arbeitskräfte (Handdesinfektion!), Arbeitsgeräte, Arbeitsräume etc. sind zu überprüfen. Sauberkeit ist wichtig! Aber sie darf nicht zum Eintrag von Chemie in die Ernteprodukte führen!
Am 13. Juli 2012 legte der „Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette“ in Brüssel vorläufig für DDAC einen Rückstandshöchstgehalt von 0,5 mg/kg in Lebensmitteln fest. Für BAC soll eine entsprechende Regelung folgen.
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