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Stellungnahme zum zweiten Vorschlag der Kommission zur Entschädigungsregelung für Gemüsebauern

Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) hat den am 8. Juni 2011 vorgestellten neuen Vorschlag der EU-Kommission (einzusehen beim BOG) zur Kenntnis genommen, mit dem die in Folge der EHEC-Krise entstandenen Verluste der Obst- und Gemüseerzeuger der EU kompensiert werden sollen.
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Es sollte ein Budget nach den jeweiligen Schadenmeldungen auf die Mitgliedsstaaten umgelegt werden, das für die Bauern und Gärtner und ihre Erzeugerorganisationen vorgesehen ist. Die Mitgliedstaaten sollten die Instrumente vordringlich für Rücknahmen von Gurken, Salaten, Tomaten einsetzen.
Es muss klar festgelegt werden, dass entsprechend der ersten überschlägig von den nationalen Mitgliedstaaten gemeldeten täglichen Schäden bei den Erzeugern auf Brüsseler Ebene eine Aufteilung der insgesamt auf die einzelnen Mitgliedsstaaten entfallenen Entschädigungsbeträge erfolgt.
Nur so kann sicher gestellt werden, dass alle Erzeuger in der Europäschen Union auch an den Entschädigungszahlungen partizipieren können.
Der BOG empfiehlt zeitnahe Abschlagszahlungen an die Geschädigten. Es gibt genügend Mechanismen, mit denen man diese während der Krise entstandenen Marktverluste nachweisen kann.
Der von der Kommission vorgeschlagene Haushalt in Höhe von 210 Mio. € muss daher aufgestockt werden, um den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu helfen.
Im Bereich der Absatzförderung begrüßen wir den Vorschlag der Kommission, weisen aber darauf hin, dass er mit einem spezifischen Budget einhergehen muss, und dass – wie in anderen Krisen auch – die Produktherkunft genannt werden darf.

Zu Artikel 1: Es ist richtig das alle Erzeuger – Nichtmitglieder und Mitglieder von Erzeugerorganisationen (EO) in die Geltung der Entschädigungsregelung fallen. Der derzeit vorgesehene Produktkatalog sollte auf Tomaten, Gurken und Salat und solche Erzeugnisse beschränkt werden. Es sollten darüber hinaus nur Erzeugnisse berücksichtigt werden können, bei denen es tatsächlich zur Vernichtung durch Absatzrückgänge gekommen ist.

Zu Artikel 2: Die maximale Entschädigungsleistung der EU von 210 Mio. € ist deutlich anzuheben und es ist eine gerechte Aufteilung des Finanzvolumens auf die einzelnen Mitgliedsstaaten dringend erforderlich. Ein angedachtes Windhundverfahren zur Verteilung des Finanzvolumens wird strikt abgelehnt.

Zu Artikel 3: Der Verweis für die Durchführung auf die Verordnungen 1580/2007 und 543/2011 sollte nicht erfolgen, vielmehr sollten die Regelungen für die Entschädigung – außerhalb der GMO – den Mitgliedsstaaten übertragen werden. Es fehlt die Ermächtigung an die Mitgliedstaaten die Verteilung der Entschädigung entsprechend jeweiliger Verwaltungsstrukturen durchzuführen.

Zu Artikel 4: Artikel 4 zielt auf das Krisenmanagement der EO bezüglich der Marktrücknahmen und der nicht Ernte von Obst und Gemüse ab. Diese Regelungen sind derzeit in Deutschland laut nationaler Strategie nicht vorgesehen. Damit die deutschen Erzeuger in den Genuss dieser Regelung kommen, sollten umgehend in Deutschland diese Regelungen auch von der Kommission zeitweise freigegeben werden.

Zu Artikel 5: Artikel 5 sieht Regelungen vor, nach denen Nicht-Mitglieder von EO eine Entschädigungen direkt von den Mitgliedsstaaten erhalten sollten. In Deutschland sollten federführend die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Zusammenarbeit mit den Agrarverwaltungen der Länder abwickeln.

Zu Artikel 7: Zu Absatz 3 sollte vorgesehen werden, dass wenn die geplanten Entschädigungszahlungen erreicht sind, weitere Entschädigungen vorgesehen werden. Ein Auslaufen mit erreichen der Entschädigungshöchstsumme wird abgelehnt.

Anhang: Der BOG fordert, dass die Entschädigungsregel für alle Salatarten gelten muss. Schließlich wurde generell vor Salaten in Norddeutschland gewarnt.