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Hofladenurteil

Neue Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe erst ab 1. Juli 2011

Nach einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf seiner Homepage wird das so genannte „Hofladenurteil” um ein Jahr verschoben.
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Erst zum 1. Juli 2011 tritt die Neuregelung zur Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbe bei der Weiterveräußerung von Zukaufswaren in Kraft.
Bis auf die Betriebsform der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist noch nicht geklärt, ob der gesamte Betrieb gewerblich werden muss oder nur der Betriebsteil, in dem Handelswaren verkauft werden. GbRs würden nach dem Hofladenurteil in jedem Fall als Gesamtbetrieb gewerblich werden, wenn der Umsatz aus Handelswaren inklusive der gärtnerischen ein Drittel des Gesamtumsatzes oder den Festbetrag von 51.500 Euro überschreitet.