Novel Food: Neue Regelungen
Bald Land in Sicht für Süßkraut Stevia?
Noni-Saft hat es geschafft, Arganöl ebenfalls und bei den Phytosterinen scheint es schon fast von alleine zu gehen. Arakacha, ein kartoffelähnliches Wurzelgemüse aus Südamerika hingegen wartet noch, während Stevia-Kraut bereits einen zweiten Anlauf macht. Die Rede ist von einer Zulassung als Novel Food.
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Seit 1997 muss für Lebensmittel, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht in nennenswerten Mengen in Europa verzehrt wurden, bewiesen werden, dass sie die Gesundheit nicht schädigen. Erst dann dürfen sie auf den europäischen Markt. Das bestimmt die Novel Food-Verordnung. Dass die Zulassung zu lange dauert, meint auch die Europäische Kommission. Eine Überarbeitung der Novel Food-Verordnung soll das Verfahren vereinfachen. Vor allem für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern, deren Verwendungsgeschichte belegt, dass ihr Verzehr nicht gesundheitsschädlich ist, wird eine leichtere Zulassung erwartet. Das südamerikanische Kraut Stevia beschäftigt die Gemüter: 300 Mal so süß wie Zucker schmeckt der Extrakt aus den Blättern. Im Gegensatz zu Zucker...
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