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Novelle der Düngeverordnung im Jahr 2015 vorbereitet

Düngebedarfsermittlung und Nmin-Sollwerte für den Gemüsebau

Die Novellierung der Düngeverordnung bringt den Betrieben 2015 weitere Pflichten in Sachen Dokumentation. Die aufgeführten N-Sollwerte bilden die Grundlage.
Veröffentlicht am
Tabelle 1: Nmin-Sollwerte mit Netto-N-Mineralisierung für Gemüsearten,
N-Feldabfuhr und anrechenbare N-Mineralisierung aus
Gemüse-Ernterückständen der Vorkultur
Tabelle 1: Nmin-Sollwerte mit Netto-N-Mineralisierung für Gemüsearten, N-Feldabfuhr und anrechenbare N-Mineralisierung aus Gemüse-Ernterückständen der Vorkultur
In Deutschland wird zurzeit an der Novellierung der Düngeverordnung gearbeitet. Um die Besonderheiten des Gemüsebaus angemessen zu berücksichtigen, hatte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELV), Berlin, eine Kleine Arbeitsgruppe gebildet, deren Ergebnisse zur Ermittlung des Düngebedarfs hier zusammengefasst werden. Neu: Schriftliche und aktuelle Dokumentation des N-Bedarfs Die für Gemüsebauproduzenten wichtigste Neuerung ist, dass die Berechnung des Stickstoff-(N)-Düngebedarfs zukünftig schriftlich und stets aktuell zu dokumentieren ist. Dazu sind die verwendeten Nmin-Sollwerte, der Nmin-Vorrat des Bodens (Ergebnisse der Nmin-Bodenuntersuchungen) sowie gegebenenfalls die erwartete N-Mineralisierung aus...
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