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Bäuerliches Bodenrecht

Schweiz will Ehepartner stärken

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) verabschiedet. Mit dieser Teilrevision will er die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben und den Grundsatz der persönlichen Bewirtschaftung stärken sowie den unternehmerischen Handlungsspielraum für Landwirtinnen und Landwirte erweitern.

von Schweizerischer Bundesrat erschienen am 30.10.2025
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Das Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht sorgt für stabile Rahmenbedingungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt und ist damit eine wichtige Grundlage für eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft.

Mit der Motion 22.4253 „Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+“ hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) den Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf zur Anpassung des BGBB auszuarbeiten. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer Teilrevision des BGBB zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Mit der aktuellen Teilrevision will der Bundesrat die drei in der Motion 22.4253 vorgegebene inhaltliche Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des BGBB umsetzen:

  • Die Stellung von Ehegattinnen und -gatten im BGBB soll verbessert werden. Dazu schlägt der Bundesrat beispielsweise ein bevorzugtes Vorkaufsrecht der Ehegatten vor.
  • der Grundsatz der Selbstbewirtschaftung soll gestärkt werden. Nach diesem Grundsatz müssen erworbene landwirtschaftliche Grundstücke von ihren Eigentümerinnen oder Eigentümern selbst bewirtschaftet werden. Zur Stärkung dieses Grundsatzes sollen neu beispielsweise Erwerbsbewilligungen für landwirtschaftliche Grundstücke widerrufen werden, wenn die Bedingungen und Auflagen der Selbstbewirtschaftung nicht erfüllt sind.
  • Der unternehmerische Handlungsspielraum für Landwirtschaftsbetriebe soll erweitert werden. Dazu sieht die Vorlage unter anderem die Anhebung der bisherigen Belastungsgrenze bei der Aufnahme von Grundpfandrechten vor.

Für die Ausarbeitung der Vorlage hat das WBF eine externe Begleitgruppe einberufen. In dieser waren die kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS), der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirte-Kommission, die Kleinbauernvereinigung, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums und die landwirtschaftlichen Treuhänder vertreten.

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